safeEVENT Brandsicherheitswache

Rechtliches: 

gemäß dem §23 des sächsischen BRKG sind Sie verpflichtet, bei Veranstaltungen und Arbeiten, bei denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet würde, die Anwesenheit einer Brandsicherheitswache zu organisieren.


Mit safeEVENT haben Sie einen zuverlässigen Partner für die Brandsicherheitswache um Ihre Veranstaltung bestmöglich abzusichern.

Um Kosten zu sparen biete  ich Ihnen gleichzeitig und ohne zusätzliche Kosten, die medizinische Absicherung Ihrer Veranstaltung an. So lassen sich, wirtschaftlich denkend, die beiden Sicherheitsaufgaben großartig miteinander verbinden, ohne dabei an Qualität zu verlieren.  >>> zum Gesetzestext 


 
 
 
 
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